Sekundarstufe 2
Die Generalversammlung der EDK hat am 12. Juni 2003 das Reglement zur Anerkennung der Abschlüsse von Fachmittelschulen verabschiedet.
Dieses Reglement ist seit dem 1. August 2004 in Kraft.
Der Vorstand der EDK hat 2004 den Rahmenlehrplan für Fachmittelschulen verabschiedet. Er gilt als Grundlage für die kantonalen Lehrpläne.
Reglementarische Grundlagen der EDK (PDF)
Tertiärstufe
Am 20. Mai 2006 wurden neue Verfassungsbestimmungen durch das Volk und alle Kantone angenommen. Die neue Bildungsverfassung überträgt Bund und Kantonen die gemeinsame Sorge für eine hohe Qualität und Durchlässigkeit des Bildungsraums Schweiz (Art. 61a Abs. 1).
Der Hochschulbereich ist mit Artikel 63a Gegenstand eines eigenen Artikels. Ein Bundesgesetz soll die Zuständigkeiten regeln, die diesen Organen übertragen werden und die Grundsätze von Organisation und Verfahren der Koordination festlegen.
In Wahrnehmung dieses Verfassungsauftrags hat der Bundesrat am 29. Mai 2009 den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) und die entsprechende Botschaft an die Eidgenössischen Räte überwiesen. Diese haben das Gesetz im Rahmen der Herbstsession 2011 genehmigt.
Die Gesetzesartikel 24 und 25 anerkennen die Fachmaturität für die Zulassung zu den Pädagogischen Hochschulen (PH) und den Fachhochschulen (FH).